Guten Tag,
mich haben in den vergangenen Wochen mehrere Schreiben zum Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral erreicht. Darauf möchte ich hiermit antworten und gleichzeitig alles Gute zu den Feiertagen wünschen.
Es ist voreilig, hinter jedem Argument, das die Bezirke und der Landeswahlleiter bringen, eine Gegnerschaft zu wittern. Landeswahlleiter Professor Stephan Bröchler hat aus ganz nachvollziehbaren Gründen vor einer gleichzeitigen Durchführung von Wiederholungswahl und Volksentscheid gewarnt und betont: „Eine Wiederholung der Wiederholungswahl gilt es unbedingt zu vermeiden.“ Auch alle Bezirke haben sich bereits dagegen ausgesprochen, weil es zu hohe Risiken bei der Durchführbarkeit und den zeitlichen Abläufen gibt.
Das Anliegen, den Volksentscheid auf denselben Tag zu legen wie eine Wahl, ist nachvollziehbar und so auch vorgegeben, wenn es zeitlich und organisatorisch möglich ist. Aber im Fall der Wiederholungswahl würde die Zusammenlegung eine reibungslose Durchführung der Wahl aufgrund der engen Fristen ernsthaft gefährden und das Abgeordnetenhaus müsste über einen Gesetzentwurf mit enormer Tragweite für die Stadt im Schnellverfahren entscheiden. |
Die Fristen für die Durchführung eines Volksentscheids sind klar geregelt. Im Anschluss an die Feststellung des eingegangenen Quorums muss das Abgeordnetenhaus eine Chance bekommen, sich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen und sich dazu zu positionieren. Da die Grünen in der vergangenen Woche noch um Vertagung im Senat gebeten haben, hat der Senat erst am 13. Dezember 2022 einen Beschluss zur Terminfestsetzung gefasst. Die inhaltliche Stellungnahme des Senats ist bereits am 6. Februar erfolgt, aber um den Volksentscheid am 12. Februar 2023 durchführen zu können, müsste sich das Parlament bis zum 15. Dezember 2022 abschließend beraten haben. Eine ernsthafte parlamentarische Befassung sieht anders aus und wird auch dem Anspruch an die inhaltlichen Forderungen des Volksentscheids nicht gerecht. |
Warum? Das Ziel des Volksentscheides ist aus heutiger Sicht in der Sache nicht umsetzbar. Entsprechend hat der Senat am 6.Dezember 2022 Stellung genommen (auch mit den Stimmen der Grünen). Das überrascht nur diejenigen, die glauben, dass die Grünen in der Sache das Volksbegehren unterstützen. Am 3. Mai 2022 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, seinen Standpunkt zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin 2030 klimaneutral“ beschlossen und damit ebenfalls eine ablehnende Haltung formuliert.
Bis 2030 kann die Energieversorgung und die Mobilität in der Stadt nicht komplett klimaneutral umgestaltet und somit die Klimaneutralität Berlins nicht um 15 Jahre vor das Ziel der Bundesregierung vorgezogen werden. Das funktioniert nicht nur finanziell nicht, sondern auch praktisch nicht. Denn Berlin ist keine Insel und kann viele dafür notwendige Schritte nicht alleine entscheiden und in Gang setzen. Für die zahlreichen erforderlichen Maßnahmen sind sieben Jahre zu kurz. Die massiven Transformationsprozesse bei Fahrzeugen, Gebäuden und in der Energie- und Wärmeversorgung sind in diesem Zeitraum nicht umsetzbar.
Der Senat hält am Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die CO2 Emissionen um 70 Prozent und vor dem Jahr 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu reduzieren.