Standpunkt: Zur Wahlwiederholung
Standpunkt: Zur Wahlwiederholung

Standpunkt: Zur Wahlwiederholung

Vielleicht interessant zum Thema Wahlen Abgeordnetenhaus 12. Februar. Der rbb hat mich für die Abendschau am 3. Januar kurz interviewt. Die befragten Experten im Bericht waren sich einig: das Urteil hat auf jeden Fall keine inhaltliche Begründung. Aber schauen Sie selbst. Hier geht es zum rbb-Bericht.

“Nehmen wir beispielsweise meinen Wahlkreis. Dort wird dann im Urteil des Landesverfassungsgerichts so getan, als hätten sich die Fehler über alle Wahllokale verteilt. Das war aber nicht der Fall. Die falschen Stimmzettel waren in genau drei Wahllokalen – 3 von 50. Und insofern ist dort über das Ziel hinausgeschossen worden.”

Matthias Kollatz in der Abendschau vom 3.1.2023