Standpunkt: Zum Klimavolksentscheid
Standpunkt: Zum Klimavolksentscheid

Standpunkt: Zum Klimavolksentscheid

Am kommenden Sonntag, den 26. März wird über das Klimavolksbegehren abgestimmt.

Der leider entstandene unselige Trend der sogenannten Volksgesetzgebung hält mit dem zur Abstimmung stehenden Vorschlag leider an,

  • etwas, das nicht geht, zur Abstimmung zu stellen, aber
  • darauf zu setzen, dass es genug Leute gibt, die zustimmen, weil sie wollen, dass ‚mehr‘ geschieht als bisher.

Da es immer richtig ist, über die Inhalte zu reden, ein kleines Beispiel:

Das sagt die Initiative:
‚Für ein bezahlbares Berlin
Sonne und Wind stehen kostenlos zur Verfügung. Gedämmte Häuser lassen sich günstiger beheizen.‘

Richtig ist: Dämmung kostet Geld. Erst wenn die Dämmungsinvestition bezahlt ist, gilt das Behauptete. Wie lange aber hält die Dämmungsinvestition? Nehmen wir einmal an, Fenster können in 20 Jahren abgezahlt sein und müssen in 30 Jahren ersetzt werden, dann sind für die nächsten 20 Jahre die Kosten (Heizung und Fenster) eher leicht höher, dann 10 Jahre niedriger und dann wieder 20 Jahre höher. Also ziemlich Sand in die Augen gestreut.

Jetzt wird die Initiative sagen, deshalb sehen wir einen Finanzierungsmechanismus vor. Den hat eine Projektgruppe Green Deal in der SPD genau angeschaut: ‚Der in § 3 EWG Bln vorgesehene soziale Ausgleich betrifft nur die Erhöhung der Nettowarmmieten für Wohnraum…Gleichzeitig bleibt die Gruppe der Menschen mit Wohneigentum von Maßnahmen des sozialen Ausgleichs unberührt. Zudem soll dieser Ausgleich vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden, und zwar bis zum Jahr 2050. Dies beschneidet das Budgetrecht jedes künftigen Parlaments und widerspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Die Höhe der für die Umsetzung erforderlichen Mittel ist nicht oder nur schwer kalkulierbar. Im Hinblick auf Artikel 87 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin kann das Land nur begrenzt zusätzliche Kredite aufnehmen. Dies geschieht auf der Grundlage des jährlichen Landeshaushaltsgesetzes…
Bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 264 Millionen qm in Berlin bedeutet bereits eine maßnahmenbedingte Mietsteigerung von durchschnittlich 1 €/qm eine Belastung von etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr. Dies entspricht rund 10 Prozent des gesamten Landeshaushalts…‘ Also wer sich mit Haushalten auskennt: das bedeutet, dass alle anderen neuen Maßnahmen – auch die des Klimaschutzes, aber insbesondere auch des Ausbaus der Infrastruktur und des Wohnraums – eingestellt werden müssen. Das ist für fast alle Menschen ein nicht-bezahlbares Berlin.

Ein weiteres Beispiel:

Die in § 3 EWG Bln vorgesehene Verschärfung der Fristen zu bestimmten Reduzierungszielen der Kohlendioxidemissionen fordert, dass Berlin die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen schon bis zum Jahr 2025 – das in 21 Monaten beginnt – so drastisch verringert, dass nur noch 30 Prozent der Gesamtemissionen des Jahres 1990 erreicht werden. Wenn ich die aktuelle Stellungnahme der (von den Grünen geführten) Energieverwaltung richtig verstehe, ist das allenfalls bis 2030 möglich. Also wieder ziemlich Sand in die Augen gestreut mit der Behauptung, dass es geht.

Morgen will ich etwas schreiben zu dem Ansatz eines Klima-Sondervermögens, der aktuell diskutiert wird. Ist vielleicht etwas weniger sexy als das Volksbegehren, streut aber keinen Sand in die Augen. Übrigens habe ich zu den Koalitionsverhandlungen 2021 bereits ein Papier geschrieben, das ein Sondervermögen, die Stärkung der Förderbank und Stärkung kommunaler Betriebe für Klimainvestitionen vorsah – leider wurde es seinerzeit nicht aufgegriffen. Vielleicht besteht dafür eine neue Chance in den aktuellen Gesprächen.

Lesen Sie hier das gesamte Papier der Projektgruppe.