Standpunkt: Klimavolksbegehren, die Zweite
Standpunkt: Klimavolksbegehren, die Zweite

Standpunkt: Klimavolksbegehren, die Zweite

Kleine Vorbemerkung: heute im Abgeordnetenhaus zeigte sich in der Debatte, dass keiner ernsthaft vortragen konnte, dass die gesetzlichen Anforderungen des durch das Klimavolksbegehren zur Annahme vorgeschlagenen Gesetzes erfüllt werden können. Sie können es nicht, bei weitem nicht. Die Befürworter sagten deshalb, das Volksbegehren solle unterstützt werden, damit mehr geschehe. – Das ist aber leider kein Umgang mit Gesetzgebung. Irgendwie ist es dasselbe als wenn man in der Corona-Epidemie durch Gesetz beschlossen hätte, dass die Epidemie in drei Monaten aufzuhören hat. Solche Gesetze nehmen sich selbst nicht ernst, es nehmen sie dann auch andere nicht ernst und es passiert gerade das Gegenteil, es geschieht überhaupt nicht mehr.

Ein Sondervermögen mit zunächst 5 Milliarden Euro ist ehrgeizig und machbar

Der Tagesspiegel als wackerer Vorkämpfer für schwarz-grün wusste am 16. März erstaunt zu berichten,

  • dass in den regionalen Koalitionsverhandlungen ein Sondervermögen für Klimaschutz, insbesondere Gebäudesanierung, Mobilität und Transformation gegründet werden soll
  • in der Logik der großen Herausforderungen von Klimainvestitionen handelt es sich (hoffe ich) um ein investiv ausgerichtetes Sondervermögen. Es geht darum, Investitionen jetzt zügig anzugehen, die sonst mehrere Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte später kämen (vorgezogene Investitionen)
  • die meisten dieser Investitionen können durch Darlehen finanziert werden, nur manche benötigen Darlehen-Zuschuss-Kombinationen. Denn natürlich führen die gestiegenen Energiepreise zB dazu, dass sich sehr viel mehr Investitionen in Wärmedämmung über die Jahre rechnen als vorher
  • dieses Sondervermögen würde durch zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden, mit diesen Regeln wäre es auch europatauglich. Denn dort sind in der Recovery-Resilience-Facility große Volumina an Darlehen vorgesehen, die von den Mitgliedsstaaten bisher nur in sehr kleinen Teilen in Anspruch genommen werden. Wenn das Land Berlin in diesem Sinne aktiv wird, kann das also kaum angegriffen werden

Im Oktober 2021 hatte ich schon einmal für Berlin vorgeschlagen:

  • die regionale Förderbank besser auszustatten und ihr die Durchführung von Klimaprogrammen damit aufzugeben
  • die landeseigenen Betriebe wo sinnvoll zu vorgezogenen klimarelevanten Investitionen einzusetzen und
  • einen Fonds oder ein Sondervermögen zu gründen.

Wenn‘s jetzt kommt, wär‘s gut – für Berlin und das Klima.

Hier der Link zu einem Beitrag des Tagesspiegels zu dem Thema.