Standpunkt: Eine ‚Übergewinnsteuer‘ für die Banken ist erforderlich!
Standpunkt: Eine ‚Übergewinnsteuer‘ für die Banken ist erforderlich!

Standpunkt: Eine ‚Übergewinnsteuer‘ für die Banken ist erforderlich!

Es klingt ein bisschen kompliziert, ist aber wichtig.

Die Banken der Euro-Zone hatten im Juni 2020 auf dem Höhepunkt der Corona-Krise bei der EZB subventionierte Kredite für 3 Jahre in der Höhe von 1300 Milliarden Euro abgerufen. Die Subventionierung bestand in einem Negativzins von -1%, der für 2 Jahre festgeschrieben war, im 3. Jahr sollte es der Durchschnitt der der Einlagezinsen bei der EZB über die drei Jahre sein (wenn es bei den 0,75% von heute bleibt, wären es gut 2 Jahre -0,5%, 1 Jahr +0,75%, also noch immer knapp unter 0%). Nach der Berechnung von Scope, einer europäischen Ratingagentur, fließen damit bis zu 40 Milliarden Euro als ‚Übergewinne‘ an die Banken, weil es nun keine oder nur noch geringe Corona-Probleme am Finanzmarkt gibt.

Die Übergewinnsituation besteht nun darin, dass Banken, die nicht ausgereicht Kredite von der EZB aus dieser Corona-Aktion noch haben, die Summen einfach bei der EZB anlegen und somit ohne Bankgeschäft zu betreiben, 1,75% Zinsen kassieren.

Soweit ich sehe, wäre es möglich, die aktuellen Guthabenzinsen durch die EZB für die seinerzeitigen Kredite nicht zu zahlen. Das wäre einerseits das Mindeste, was notwendig ist, anderseits aber vielleicht das maximal mögliche, das rasch (und noch immer kompliziert genug) umgesetzt werden kann.

Wichtig ist, dass es jetzt rasch geschieht und nicht zeitlich versäumt wird. Das Geld wird gerade in der Situation des Ukraine-Kriegs anderswo gebraucht.