Bericht: Zum Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral
Bericht: Zum Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral

Bericht: Zum Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral

Guten Tag,

mich haben in den vergangenen Wochen mehrere Schreiben zum Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral erreicht. Darauf möchte ich hiermit antworten und gleichzeitig alles Gute zu den Feiertagen wünschen.

Es ist voreilig, hinter jedem Argument, das die Bezirke und der Landeswahlleiter bringen, eine Gegnerschaft zu wittern. Landeswahl­leiter Professor Stephan Bröchler hat aus ganz nachvollziehbaren Gründen vor einer gleich­zeitigen Durch­führung von Wieder­holungs­wahl und Volks­entscheid gewarnt und betont: „Eine Wiederholung der Wiederholungs­wahl gilt es unbedingt zu vermeiden.“ Auch alle Bezirke haben sich bereits dagegen ausgesprochen, weil es zu hohe Risiken bei der Durch­führ­bar­keit und den zeitlichen Abläufen gibt.

Das Anliegen, den Volksentscheid auf denselben Tag zu legen wie eine Wahl, ist nach­voll­ziehbar und so auch vorgegeben, wenn es zeitlich und organisatorisch möglich ist. Aber im Fall der Wieder­holungswahl würde die Zusammen­legung eine reibungs­lose Durch­führung der Wahl aufgrund der engen Fristen ernsthaft gefährden und das Abgeordneten­haus müsste über einen Gesetz­entwurf mit enormer Tragweite für die Stadt im Schnell­verfahren entscheiden.
Die Fristen für die Durch­führung eines Volks­entscheids sind klar geregelt. Im Anschluss an die Feststellung des eingegangenen Quorums muss das Abgeordneten­haus eine Chance bekommen, sich mit dem Anliegen aus­einander­zu­setzen und sich dazu zu positionieren. Da die Grünen in der vergangenen Woche noch um Vertagung im Senat gebeten haben, hat der Senat erst am 13. Dezember 2022 einen Beschluss zur Termin­fest­setzung gefasst. Die inhaltliche Stellung­nahme des Senats ist bereits am 6. Februar erfolgt, aber um den Volksentscheid am 12. Februar 2023 durch­führen zu können, müsste sich das Parlament bis zum 15. Dezember 2022 abschließend beraten haben. Eine ernsthafte parlamentarische Befassung sieht anders aus und wird auch dem Anspruch an die inhaltlichen Forderungen des Volks­entscheids nicht gerecht.

Warum? Das Ziel des Volksentscheides ist aus heutiger Sicht in der Sache nicht umsetzbar. Entsprechend hat der Senat am 6.Dezember 2022 Stellung genommen (auch mit den Stimmen der Grünen). Das überrascht nur diejenigen, die glauben, dass die Grünen in der Sache das Volksbegehren unterstützen. Am 3. Mai 2022 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, seinen Standpunkt zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin 2030 klimaneutral“ beschlossen und damit ebenfalls eine ablehnende Haltung formuliert.

Bis 2030 kann die Energie­versorgung und die Mobilität in der Stadt nicht komplett klimaneutral umgestaltet und somit die Klima­neutralität Berlins nicht um 15 Jahre vor das Ziel der Bundes­regierung vorgezogen werden. Das funktioniert nicht nur finanziell nicht, sondern auch praktisch nicht. Denn Berlin ist keine Insel und kann viele dafür notwendige Schritte nicht alleine entscheiden und in Gang setzen. Für die zahlreichen erforderlichen Maß­nahmen sind sieben Jahre zu kurz. Die massiven Trans­formations­prozesse bei Fahrzeugen, Gebäuden und in der Energie- und Wärme­versorgung sind in diesem Zeitraum nicht umsetzbar.

Der Senat hält am Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die CO2 Emissionen um 70 Prozent und vor dem Jahr 2040 um 90 Prozent gegen­über dem Vergleichsjahr 1990 zu reduzieren.