Der Krieg gegen die Ukraine hat die ohnehin schon steigenden Energiepreise nach oben schnellen lassen. Die Inflation kehrt zurück nach Deutschland. Der Staat ist ein Inflationsgewinnler. Deshalb ist es richtig, die Mehreinnahmen zur Stärkung der Investitionen einzusetzen und Entlastungsmaßnahmen für die Bevölkerung zu finanzieren.
Berlin hat einen Nachtragshaushalt von drei Milliarden Euro beschlossen, um mit knapp einer Milliarde die Entlastungen des Bundes mitzufinanzieren. Für das 29- und 9-Euro-Ticket wurde eine halbe Milliarde vorgesehen, für Energiekosten unter anderem für landeseigene Gebäude, sowie Wirtschaftshilfen eine dreiviertel sowie eine viertel Milliarde für einen Härtefallfonds.
Eine erneute zusätzliche Netto-Verschuldung um 400 Millionen wäre aber vermeidbar gewesen. Damit gäbe es mehr Gestaltungsspielraum in zukünftigen Jahren und weniger Zinsbelastung. Zudem hat der Rechnungshof in NRW Neuverschuldung in einer ähnlichen Situation wie in Berlin öffentlich als verfassungswidrig eingestuft. Die Opposition könnte gegen den Haushalt klagen. Solche Klagen waren unter anderem in Hessen erfolgreich. Brauchen wir eigentlich nicht in Berlin.