Leider ist der Artikel hinter der Zahlschranke. Aber es ist interessant zu wissen
- dass ein Gericht vom Nacheigentümer Adler die vom Voreigentümer Groener (CG Gruppe) abgeschlossenen Kaufverträge in Sachen Steglitzer Kreisel einfordert. In diesem Fall muss das Appartment im 19. Stock und der Fahrradstellplatz im Untergeschoss neben dem Fahrstuhl geliefert werden. Adler wollte die Verträge einseitig ändern. Das ist – richtigerweise – unzulässig.
- dass Staatsanwaltschaften in mehreren Städten mit Großrazzien versuchen, Licht ins ‚Bilanzdunkel‘ bei Adler zu bringen. Der damalige Wirtschaftsprüfer des Unternehmens hatte sich geweigert, den Jahresabschluss zu testieren. Es machten deshalb Vermutungen und vielleicht mehr als Vermutungen die Runde, dass sich die Testatsverweigerung darauf stützte, dass das Unternehmen dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen unvollständige und unrichtige Sachverhaltsdarstellungen gegeben habe. Das ist strafbar.
Viele ‚Geschichten‘ dieses Typs sind noch nicht zuende. Es geht um spekulative Übertreibung der Preise insbesondere in Zeiten der sehr niedrigen Zinsen. Spekulativen Gewinnen eigen ist, dass sie nicht auf eigener Wertschöpfung beruhen. Also: die Spekulations-Nutzer werden jetzt zur Kasse gebeten, und das ist auch gut so.