Vor der ‚Beurlaubung‘ von Sanktionen, die (richtigerweise) in der Corona-Krise erfolgte, gab es nach den Angaben der Bundesanstalt für Arbeit etwas 3% Sanktionen bei Bezieherinnen und Beziehern von Hartz IV. Da in 2023 in etwa 3,9 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bezogen, wären die 3% in etwa bei 117 000 anzusetzen. Nun sind von allen möglichen Sanktionsfällen sicher nur ein kleiner Teil als sogenannte Totalverweigerer einzustufen, die arbeitsfähig sind, aber überhaupt kein Interesse daran haben, zu arbeiten.
Erste Erkenntnis: das Problem ist also insgesamt überschaubar. Deshalb ist es in jedem dieser Fälle möglich, eine persönliche Ansprache durch das Jobcenter durchzuführen und zur Arbeitsaufnahme zu motivieren und anzuhalten.
Wer gelegentlich diese Posts verfolgt, weiß, in welchem Umfang Steuerhinterziehung stattfindet und wie schwer es den Behörden fällt, große ‚Betrugs-Fischzüge‘ wie Cum-Ex und Cum-Cum zu verfolgen. Es kann als gesichert gelten, dass dabei Steuerbetrug von eher 30 als 20 Milliarden Euro begangen wurde. Und wenn nicht die Finanzämter in Berlin in einem Kraftakt eingeschritten wären, würden auch heute noch mindestens 150 000 Firmen aus China ihre Güter über das Internet in Deutschland vertreiben ohne Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei jeder dieser 150 000 Firmen geht es um mindestens soviel Geld wie beim Bürgergeldbezug. Also macht es Sinn, dem Thema Steuerhinterziehung auch (!) stärker nachzugehen.