Standpunkt: SEZ-Grundstück
Standpunkt: SEZ-Grundstück

Standpunkt: SEZ-Grundstück

Ein wichtiges Urteil zugunsten von Berlin. Eine Reihe von Grundstücken hatte das Land Berlin (oft mit Gebäuden) verkauft und die Zusicherung erhalten, dass entweder dort bestimmte Gebäude errichtet werden oder bestimmte Betriebe weitergeführt werden. Das ist nicht immer geschehen. Manchmal wurde nicht gebaut, manchmal wurde nicht weitergeführt und besonders in den Fällen, in denen sich der Eindruck verfestigte, dass auf einen spekulativen Gewinn der Fläche mit einer Umnutzung gesetzt wurde, machte sich das Land Berlin daran, Grundstücke zurückzufordern. Diese Verfahren wurden – anders als im Artikel dargestellt – nicht von der Stadtentwicklungsverwaltung, sondern von der Finanzverwaltung geführt.

Das gelang zB bei einer Fläche neben der Komischen Oper, im Rahmen eines Zangsversteigerungsverfahren mit dem Spreepark und dem Eierhäuschen im Plänterwald und jetzt auch mit dem SEZ in Friedrichshain. Mir ist kein Verfahren bekannt, bei dem es so viele Versuche des beim Betrieb so untätigen Eigners gab (das Foto unten vermittelt einen Eindruck, dass funktionierender Schwimmbadbetrieb nicht angesagt ist), der Postzustellung von Schreiben zu entgehen, vor Gericht mit Verfahrenstricks zu verzögern und schließlich mit einer Serie von Befangenheitsanträgen noch einmal Entscheidungen hinauszuzögern. Es ist gut, dass das Land nicht die Geduld verlor, sondern am Ball blieb.

Gut für Berlin.

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