Es hat sehr lange gedauert. Aber schließlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die sogenannte City Tax (Übernachtungssteuer) rechtens ist und zusätzlich nicht nur für die privaten Reisenden erhoben werden kann, sondern auch für die beruflich bedingten Reisen. (Letzteres hatte das Bundesverwaltungsgericht anders gesehen, der Bundesfinanzhof wiederum nicht.)
CDU/CSU und FDP hatten seinerzeit einen ermäßigten Steuersatz für Hotels beschlossen (Mövenpick Steuer). Es gab einen netten Zusammenhang zu Parteispenden, vermutlich überwiegend an die FDP. Städte und Länder (wie der Stadtstaat Berlin) hatten daraufhin die City Tax eingeführt.
Die Dehoga ist nun gerichtlich abschließend gescheitert, mit der Behauptung
– dass die Länder eine solche Steuer nicht einführen dürften
– im Gegenteil hat sie nun erreicht, dass sogar eine Ausweitung der Steuer auf Geschäftsreisende zulässig ist (ist im Übrigen sachgerecht und im Aufwand der Umsetzung auch einfacher – also: Berlin sollte das nachziehen)
– und dass die Hotels mit der Umsetzung über Gebühr belastet würden.
Für Städte wie Berlin eine gute Nachricht. Eine kommunale Steuerquelle wird gestärkt und nicht abgeschafft. Die Städte haben immer so argumentiert, dass die Touristen sehr wohl auch von der Infrastruktur der Stadt profitieren und so einen gewissen Beitrag dazu leisten. Das hat sich nun abschließend durchgesetzt.
Dass die Verfahren 10 Jahre vor Gericht gedauert haben, ist misslich. In Berlin wurde bereits 2015 entschieden, die Einnahmen – wegen drohender Rückforderungen – nicht auf die hohe Kante zu legen, sondern einzusetzen. Nicht zuletzt weil Berlin davon überzeugt war, dass die Rechtsposition gehalten werden kann.
FAZ.NET: Reisende müssen möglicherweise öfter Bettensteuer zahlen