Das Handelsblatt weiß zu berichten: KPMG hat die Börse und eine Vielzahl großer Unternehmen beraten. KPMG hatte eigene Erkenntnisse, durch seine eigenen Wirtschaftsprüfer, dass Cum-Ex widerrechtlich ist ‚und man dafür irgendwann zur Rechenschaft‘ gezogen werde.
_
„Man weiß, dass es strafbar ist und irgendwann dafür zur Rechenschaft gezogen wird.“
Mitarbeiterin der Deutschen Börse Gruppe nach Lektüre eines KPMG-Gutachtens.
Die Firma hielt ihrem wichtigen Kunden Börse trotzdem viele Jahre die Treue. Auch in Sachen Cum-Ex stand sie der Börse weiter mit Rat zur Seite, nun aber mit einem anderen Zungenschlag.
Die Sache sei halt kompliziert, hieß es fortan in der Wirtschaftsprüfungs–gesellschaft. Weder die beteiligten Börsentöchter Euroclearing noch Clearing Banking Frankfurt seien zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer verpflichtet. Die Vorausetzung: Sie durften keine Kenntnis davon haben, dass es bei den Cum-Ex-Geschäften zu Leerverkäufen kam.
_
Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile davon aus, dass allenfalls vorgeschützt wird, nichts von den Leerverkäufen zu wissen. Leerverkäufe sind solche, bei denen Aktien gehandelt werden, die man noch gar nicht besitzt. Der der Handel aber über die Börse läuft, sollte sie es auf jeden Fall wissen und auch über die Rückabwicklung, die ja so typisch für die Steuerbetrugsgeschäfte war.
Die Durchsuchung der Staatsanwaltschaft könnte zu einer weiteren Zahlung an die Staatskasse führen. EY als weitere Gesellschaft der sogenannten ‚big four‘ hat bereits eine Zahlung geleistet.