Am 27.4. fand die Wahl des Regierenden Bürgermeisters im Abgeordnetenhaus zu Berlin statt. Ungewöhnliche drei Wahlgänge wurden benötigt, zweimal kam die erforderliche Mehrheit nicht zustanden. Beim zweiten Durchgang war bei Stimmengleichheit 79:79 abgelehnt, die erforderliche Mehrheit betrug 80 Stimmen. Als sich im dritten Wahlgang abzeichnete, dass die erforderliche Mehrheit erreicht wurde, überschlugen sich die Ereignisse: die in Opposition befindliche AfD behauptete, dass die Wahl durch sie ermöglicht worden war, die demokratischen Oppositionsparteien Grüne und Linkspartei forderten daraufhin, dass die Wahl nicht angenommen werden sollte und sprachen von ‚Schande‘. Ich denke, es war eher ein sehr mühsamer Start mit einer eigenen Mehrheit im 3. Wahlgang – die Zahl der Für-Stimmen betrug genau 86, die Stimmenzahl der Koalition. Oppositionsparteien hätten im Fall ihrer Unterstützung für eine höhere Stimmenanzahl gesorgt, um ihre Behauptung belegen zu können.
Es gab eine Sondersendung im rbb am 27.4. abends, an der ich teilgenommen habe und dafür vorzeitig die Parlamentssitzung verlassen habe. Die anderen Teilnehmer waren führende Vertreter von Grünen und der CDU, die aber nicht dem AbgH angehören. Die anderen Teilnehmer waren führende Vertreter von Grünen und der CDU, die aber nicht dem AbgH angehören. Seitens der Grünen war im Parlament vorgeschlagen worden, den dritten Wahlgang nicht am selben Tag, sondern eine oder zwei Wochen später abzuhalten. Das hilft nicht – und schon gar nicht für die Frage, ob die demokratischen Parteien der AfD auf den Leim gehen, sie sei der Mehrheitsbeschaffer.
Der Beitrag ist noch beim rbb bis zum Donnerstag, den 04.05.2023, sichtbar.