Für die vielen Bahnkunden eine gute Nachricht: der 50-Stunden Warnstreik der EVG wird abgesagt! Der Weg dahin, ungewohnt: der Arbeitgeber, die DB, forderte ein Gericht auf, den Streik zu untersagen. Gerichte sind dabei normalerweise recht zurückhaltend, hier drohte aber der Gewerkschaft EVG ein solches Streikverbot. Das Gericht ging davon aus, dass die Wahrnehmung der Gewerkschaft falsch sei, dass die Arbeitgeberseite es ablehne, den Mindestlohn in die Gehaltstabelle aufzunehmen. Warum ist das so wichtig: bislang gibt es bei der Bahn den – aus meiner Sicht auch abzulehnenden – Ansatz, den Mindestlohn nicht in den Lohntabellen zu haben, sondern in manchen Lohngruppen erst mit Zulagen etc. zu erreichen. Das will die Gewerkschaft ändern. Das Gericht ging davon aus, dass die Bahn mit ihren letzten Angeboten aber genau diese Änderung signalisiert habe.
Streitig ist demnach: ist alles weitere, das im Tarifvertrag ausgehandelt wird, zusätzlich dazu oder wird ein Teil des Tarifvertragsvolumens für das Erreichen des Mindestlohns eingesetzt. Und mit dieser Forderung, dass alles zusätzlich zu sein habe, konnte die Gewerkschaftsseite das Gericht nicht überzeugen.
Hoffentlich kommt es bald zu einer Einigung, gut wäre es, wenn -ähnlich wie beim Abschluss für den öffentlichen Dienst – die kleineren Gehälter prozentual mehr profitieren, denn sie sind von den steigenden Lebenshaltungskosten (relativ) stärker betroffen!