Am 24. Roten Tisch begrüßte Matthias Kollatz, Tim Renner den ehemaligen Kulturstaatssekretär.
Renner bemerkte bereits im Vorfeld des Abends, dass es heute eher auf ein Proseminar hinauslaufen würde, da dieses Thema der Urheberrechstreform doch ein sehr komplexes sei. Matthias Kollatz sagte, dass die Bundesregierung nun zwei Jahre Zeit hätte, um diese auf solide und gerechte Füße zu stellen.
Die Begriffe Leistungsschutz und Urheberrecht seien zwei unterschiedliche Dinge.
Zum einen erodieren die Rechte der Informationsfreiheit im Internet. Die Panoramafreiheit, oder auch Straßenfreiheit genannt werden beispielsweise hier befürwortet, durch Frankreich, Slowenien und Italien aber blockiert. Es ist dann nicht mehr erlaubt, ein Urlaubsfoto vor dem Eiffelturm in Paris zu posten. Wenn die Plattform für solche Verstöße haften muss, werden diese so viel wie möglich ablehnen, um nicht in die Gefahr der Rechtswidrigkeit zu geraten.
Die eigentliche Idee war eine einheitliche Rechtsprechung.
Verfasst hat die Artikel 11,12 und 13 Axel Voss von der CDU, und Mitglied des Europäischen Parlaments. Diese Artikel dienen einzig und allein der Verlegerlobby.
Der Artikel 12 in dem es um das Veröffentlichungsrecht geht ist für Tim Renner ein alter Hut, da er Sachen regelt die es schon gibt.
Von Artikel 11 profitieren die Leistungsschutzinhaber. Er beschreibt Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Nachrichtensuchen wie Google News sollen für das Anzeigen von kurzen Ausschnitten aus den Artikeln Geld an die Verlage zahlen. In Deutschland gibt es bereits ein ähnliches Recht, dass allerdings kaum Wirkung entfaltet. Kritisiert wird, dass besonders kleine Verlage eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google und Co. haben, da sie besonders darauf angewiesen sind, in diesen Suchen zu erscheinen. Google könnte überlegen aus wirtschaftlichen Gründen, nur einige starke Medien mit großen Weitreichen zu listen. So würde die Presselandschaft durch Google und ähnliche Anbieter beschnitten.
Immer wenn Google Geld verdient, so Renner weiter, dann geschieht das auf dem Rücken der Menschen die Ideen hatten. Die Urheber bekommen zu wenig, die Leistungsschutzinhaber kriegen mehr. Diese „Industrie“ ist eine sehr konservative. Google „krallt“ Springer und Co, diese wiederum “krallen“ sich die Künstler.
In Artikel 13 geht es um aktive Haftung der Plattformen und Webseiten für Lizenz und Urheberrechtsverstöße. Webseiten / Plattformen und andere Anbieter müssen aktiv gegen Urheberrechtsverstöße vorgehen, sonst drohen Strafen. Bisher mussten Anbieter nach Meldung von Verstößen reagieren. Da pro Tag gewaltige Datenmengen an Inhalten hochgeladen werden, können eventuelle Verstöße nur mittels Uploadfilter verhindert werden. Da Uploadfilter automatisiert arbeiten, könnten diese teilweise legale von illegalen Inhalten nur unzureichend erkennen. Somit könnten eigentlich legale Inhalte von den Uploadfiltern aussortiert werden. Die Plattformen könnten aus zu großer Vorsicht die Uploadfilter zu rigoros einstellen. In diesem Fall könnten ebenfalls eigentlich legale Inhalte aussortiert werden. Somit können Uploadfilter auf Kosten der Künstler gehen. Die Großen werden schnell herausfinden was zu tun ist, damit Dinge nicht in den Filtern hängen bleiben.
Abschließend diskutierte Matthias Kollatz die Frage, ob es zu einem Bezahlinternet kommt und kommen sollte, um Urheber zu bezahlen.
Für Tim Renner sollte die SPD die Partei der Künstler sein. Wir müssen die Sorgen und Nöte der Jugend mehr anhören. Wir sind die Partei der Schwächeren.