Verschärfung der Corona-Maßnahmen
Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Im Freien dürfen sich von 23 Uhr bis 06 Uhr nur noch fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten versammeln, wie der Senat weiter beschloss. An privaten Feiern in geschlossenen Räumen dürfen nur noch maximal 10 statt bisher 25 Personen teilnehmen.Die Maßnahmen zielen vor allem auf private Feiern und illegale Partys, die die Berliner Behörden als Treiber des Infektionsgeschehens sehen. Sie sollen ab Samstag gelten. Zudem darf von 23 Uhr bis 6 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Es gilt außerdem eine Beschränkung der Öffnungszeiten für Spätis zwischen 23 ung 6 Uhr, an den Tankstellen darf ebenfalls kein Alkohol mehr verkauft werden.

Maskenpflicht in Bürogebäuden seit wenigen Tagen in Kraft

Erst seit vergangenem Samstag gelten in Berlin neue Beschränkungen, die der Senat in der Vorwoche beschlossen hatte: Private Feiern im Freien mit mehr als 50 Teilnehmern sind seitdem verboten. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Neu ist auch eine Maskenpflicht in Bürogebäuden.Trotz dieser Beschlüsse war Berlin wegen des raschen Anstiegs der Infektionszahlen weiter unter Druck geraten. Mehrfach forderten Vertreter der Bundesregierung öffentlich, die Stadt möge mehr zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Durchsetzung der Regeln tun, zuletzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).