Dr. Matthias Kollatz

Geht das überhaupt? | Berlin auf dem Weg vom Nehmer- zum Geber-Bundesland

Der vorliegende Artikel stammt aus der Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung:

Deutschland und sein Geld

Öffentliche Finanzen zwischen Anspruch, Alltag und Krisen
Magdeburg, 2022
veröffentlicht durch das Landesbüro Sachsen-Anhalt
Schaut man auf die Geschichte der Bundesrepublik (West), so gibt es ein Beispiel für den langen Marsch eines Bundeslandes zum Geberland, das Flächenland Bayern. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist kein Beispiel in Sicht und schon gar keines eines Stadtstaates (Fußnote: Stadtstaaten erhalten im Länderfinanzausgleich eine andere Einwohnerwertung, weil sie typischerweise viele Leistungen für ihr Umland erbringen. Deshalb ist z.B. selbst das nach BIP pro Kopf reichste Bundesland Hamburg keineswegs in jedem Jahr ein Geberland.) oder eines ostdeutschen Bundeslandes. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob das mit der Wiedervereinigung Deutschlands gegründete Bundesland Berlin sich eine Chance erarbeitet hat, in den nächsten 20-25 Jahren bis etwa zur Mitte des Jahrhunderts sich von ganz unten nach oben zu schieben. Dass Berlin nach der Wiedervereinigung 1990 binnen zehn Jahren ganz unten gelandet war, war teilweise selbstverschuldet (Stichwort Zusammenbruch der vom Land gesteuerten Bankgesellschaft Berlin) und teilweise externen Zwängen folgend (Stichwort Ost- und West-Berliner Verwaltung hatten nicht viel gemein, sie waren aber jede für sich deutlich überdimensioniert). Es sieht so aus als sei Berlin trotz seiner schwierigen Ausgangsposition das einzige Bundesland, das diese Chance hat – und sie in 20 Jahren seit dem Tiefpunkt mit dem Zusammenbruch der Berliner Bankgesellschaft 2001 trotz vieler interner Anfechtungen auch konsequent erarbeitete. Die mediale Wahrnehmung Berlins ist eine andere, es fehlt dort nicht am negativen Superlativ. Von einem ‚gescheiterten Staat‘ ist dort die Rede. Das hält aber 20 Jahre nach diesem Tiefpunkt keinem Realitätstest stand, mag es auch noch so oft wiederholt werden. Die Wirklichkeit zeigt Einwohnerzuwachs und seit vielen Jahren Mitgliedschaft in der Spitzengruppe unter den Bundesländern in Deutschland beim Wirtschaftswachstum. Manches beim ‚Berlin bashing’ ist schlecht verhülltem Neid geschuldet, dass z.B. die start-up Szene in Deutschland nicht dorthin ging wo sie dem Geld folgend sollte, sondern nach Berlin. Manches davon beruht aber auch auf der fast selbstzerstörerischen Lust in Berlin, nicht über den eigenen Tellerrand zu blicken und Schlampigkeit und schwache Ausführungen quasi zu Naturgesetzen zu erklären (‚dit is Berlin’). Trotz medialer Nicht- oder Anderswahrnehmung tut sich was in Berlin, es rückt nach vorne im Verhältnis zu anderen Ländern und Städten in Deutschland. Im Herbst 2021 stieg Berlin auf das Siegerpodest des seit vielen Jahren ermittelten Städterankings in Deutschland für die Entwicklung und die Dynamik (vor Heilbronn, Leipzig und Lübeck).
Berlin holt den Spitzenplatz. Bei der Dynamik holt die Metropole immer weiter auf. Die Industrie mag nie wieder an die Spree zurückkehren, aber Start-ups, starke Universitäten und zahlreiche Forschungseinrichtungen sorgen für hoffnungsvolle Innovationsschübe. Der Arbeitsmarkt ist nirgendwo so dynamisch wie in der Hauptstadt (Platz 1), aber auch der Immobilienmarkt liegt ganz weit vorn (Platz 2). (Wirtschaftswoche‚ Städteranking 2021’, https://www.wiwo.de/politik/deutschland/staedteranking-2021-diese- staedte-haben-sich-am-besten-entwickelt/27768292.html , aufgerufen19. November 2021, der ausführliche Artikel erschien in der gedruckten Ausgabe am 19. November 2021 auf S. 16ff)
Im folgenden soll dargestellt werden, wie sich die Stärke von Bundesländern beschreiben und messen lässt. Der 2016 reformierte Länderfinanzausgleich soll die Einnahmen pro Einwohner der Bundesländer einander annähern, ohne die Unterschiede voll auszugleichen. Für Stadtstaaten wird dabei eine höhere Gewichtung der Einwohner, die sogenannte ‚Veredelung‘, vorgenommen, sie werden mit 1,35 angesetzt, um damit die Leistungen der Stadtstaaten für die nationale Gemeinschaft (z.B. bei universitärer Ausbildung) oder Infrastruktur für die umliegenden Länder (z.B. bei Universitätskliniken, ÖPNV bei Pendlern) auszugleichen. Anschließend sollen zunächst der Länderfinanzausgleich, anschließend einige Entwicklungstrends beschrieben und bewertet werden sowie Ausblick in die längerfristige Zukunft gewagt werden.

Der Länderfinanzausgleich

Nach mehreren Jahren des Nichtzustandekommens einer Neuregelung des Länderfinanzausgleichs hatten zwei der drei Geberländer – nämlich Bayern und Hessen – am 25. März 2013 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht. Die Positionen der Beteiligten lagen weit auseinander und können kurz so zusammengefasst werden.

 

  • Der Länderfinanzausgleich hatte bereits in der seit 2005 bestehenden Form eine Vertikale Komponente (ein Ausgleich vom Bund zu den Ländern) und eine Horizontale Komponente (ein Ausgleich von Land zu Land). In der Öffentlichkeit am meisten diskutiert wurde der horizontale Ausgleich (vgl. Abbildung 1, eine Grafik, die das Land Bayern anlässlich seiner Klage veröffentlichte). Den Geberländern ging es darum, das Ausgleichsvolumen insgesamt zu verringern, jedenfalls aber die Horizontale Komponente. Damit war auch ein möglicher Kompromissweg angedeutet, nämlich die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern so zu verändern, dass bei der Verteilung der Umsatzsteuer direkt den finanzschwächeren Ländern mehr zugebucht und zudem die Vertikale Komponente des Länderfinanzausgleichs ausgebaut wird.
  • Die Ausgleichsbeträge im Länderfinanzausgleich machten in den Jahren 2005 – 2013 3,14% an der Finanzkraft der Länder aus (der Jahreswertung für 2013 lag z.B. bei 3,03%) und somit niedriger als die ursprünglichen Erwartungen von 3,84% bei der Festlegung des Länderfinanzausgleichs. Deshalb lief aus Sicht der deutlichen Mehrheit der Länder die Klage von Bayern und Hessen ins Leere. Die Zahlen zeigten in der Sichtweise der Mehrheit weder zu hohe Ausgleichsbeträge noch die behaupteten Fehlanreize des Länderfinanzausgleichs, da in Wirklichkeit eher eine divergente Entwicklung zu beobachten war mit einer relativen Stärkung der starken und einer relativen Schwächung der schwachen Länder.
  • Für die drei sehr hoch verschuldeten Bundesländer Bremen, Saarland und Berlin wollte der Bund möglichst gesonderte Unterstützungsmittel des Bundes in Form einer Altschuldenregelung vermeiden, jedenfalls aber für Berlin, das Bundesland mit der höchsten Verschuldung von gut 63 Milliarden Euro in der Spitze. Der mögliche Kompromissweg lag also im für Berlin schwierigen Verzicht auf eine Altschuldenregelung und eine Teilkompensation durch eine gewisse Schuldentilgungskapazität durch die Regelzuweisungen, wenn Ausgabendisziplin gesichert werden kann.
  • Die ostdeutschen Bundesländer (einschließlich Berlin) sahen sich einem 2019 auslaufenden Solidarpakt II gegenüber. Ohne eine möglichst langfristig angelegte Anschlusslösung hätte sich die Situation dieser fünf Bundesländer unakzeptabel verschlechtert, weil trotz des Versprechens der blühenden Landschaften und vieler Fortschritte viele Einwohner abgewandert waren, industrielle Produktion in wesentlichem Umfang abgezogen und meist nach Westdeutschland verlagert worden war, sowie die eigenen Landes- und Kommunalsteuereinnahmen weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben waren. Für Berlin hätte als ‚Teil-Ost-Bundesland‘ galt es jährlich von 2011 bis 2019 einen Rückgang von 141 Millionen Euro jährlich aufwachsend (also insgesamt 1,27 Milliarden Euro) zu verkraften sowie zusätzlich ohne Nachfolgeregelung eine Einnahmekürzung um 479 Millionen Euro Ende 2019 (angesichts eines in 2014 geschätzten Haushaltsvolumens von insgesamt 28 Milliarden Euro). Die Nachfolgeregelung konnte im Wesentlichen nur über einen Ausbau der vertikalen Angleichungsstufe erfolgen, ein Schlüssel dazu konnte die stärkere Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft (bislang lediglich 64%) sein.
  • Alle Bundesländer betonten, dass sie eine Verschlechterung der bisherigen Situation nicht akzeptieren würden, bei den Stadtstaaten bedeutete das insbesondere, dass es bei der Veredelung der Einwohner bleiben müsse.

Nach vielen Gesprächsrunden war zunächst für eine Konferenz der Ministerpräsidenten im letzten Quartal 2014 eine abschließende Entscheidung vorgesehen, um für alle Beteiligten in den Jahren 2015 – 2019 ausreichend Zeit vorzusehen, sich auf die neue Situation vorzubereiten. Das gelang nicht. Ein Abstimmungstermin mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Juni 2015 sowie eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz im Juli 2015 brachten ebenfalls nicht den erhofften Durchbruch. Die Ministerpräsidenten entwickelten aber eine gemeinsame Position und setzten sich für eine (zu dynamisierende) Zahlung des Bundes in einem neuen System von 9,65 Milliarden Euro jährlich ein. Da der Bundesfinanzminister Schäuble eine Finanzierungszusage von 8,5 Milliarden Euro maximal für möglich hielt, kam eine Einigung nicht zustande.

Kernvorschlag der Länder ist es, den Finanzausgleich in seiner derzeitigen Form völlig abzuschaffen. Als Ersatz bieten sie einen Verteilungsmechanismus an, der über die Einnahmen aus der Umsatzsteuer arbeitet. Die werden derzeit verteilt, bevor es zum eigentlichen Finanzausgleich kommt. Mit diesem Trick ist vor allem Nordrhein-Westfalen gedient, das so nach langen Jahren wieder zum Zahlerland werden würde und sich nicht mehr von Bayern anhören müsste, auf seine Kosten zu leben. Doch auch die derzeitigen Zahlmeister des Länderfinanzausgleichs würden profitieren. Bayern, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg hätten mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes mehr Geld zur Verfügung – insgesamt etwa zwei Milliarden Euro. Die zuletzt so unzufriedenen Ostländer könnten mit einem satten Plus von ebenfalls zwei Milliarden Euro rechnen. (‚Extrawürste und Schmiermittel – 2019 laufen der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II aus. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern müssen neu geordnet werden. Zumindest die Ministerpräsidenten sind sich bereits erstaunlich einig’, Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2015)

In zweitägigen Beratungen im Format einer Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin, dem stellvertretenden Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister kam es am 14. Oktober 2016 zu der Verständigung, bei der der Bund finanziell einen großen Schritt auf die Länder zuging und aus seiner Sicht brutto 9,5 Milliarden für den neuen Finanzausgleich bereitstellt, die Länder umgekehrt bei sechs Themen dem Bund entgegenkamen (Infrastrukturgesellschaft Verkehr für Bundesautobahnen, Digitalisierung mit bundeszentralen Anwendungen, erweiterte Bundeskompetenzen zur (Mit-)Finanzierung im Bildungsbereich, Kontrollrechte des Bundes bei Mitfinanzierungen, Stärkung der Rechte des Bundes in der Steuerverwaltung, Anhebung der Altersgrenze des Unterhaltsvorschusses von 12 auf 18 Jahre). Das entsprechende Gesetzesverfahren wurde im Juni 2017 mit zahlreichen grundgesetzlich und einfachgesetzlichen Änderungen abgeschlossen – vergleichsweise kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen Ende 2019.

 

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass ab 2020 die Umsatzsteuerverteilung keinen Umweg mehr nimmt, indem sie erst zu einem höheren Anteil nach Einwohnerzahl verteilt und von den Ländern vereinnahmt wird, um anschließend in einem zweiten Schritt zwischen den Ländern aufgeteilt zu werden. Diese Aufteilung erfolgt bereits im Rahmen der Abrechnung der Umsatzsteuer durch den Bund als Dienstleister, der die den Ländern zustehende Umsatzsteuer bereits im ersten Schritt direkt zuordnet. Es gibt also keine ‚Geberländer‘ und keine ‚Nehmerländer‘ mehr, sondern nur noch Länder, bei denen der Bund Zu- bzw. Abschläge vornimmt. Der Bund stellt zudem einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer als früher für die Länder bereit (dynamischer Anteil), ein größere Teil der vom Bund zugestandenen Erhöhung der Gesamtsumme fließt als Festbetrag (statischer Anteil).

 

Nach seinerzeitiger Schätzung des Landes Berlin (Finanzplanung von Berlin 2017 – 2021, Hrsg: Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstr. 59, 10179 Berlin, S. 19) führt das neue System ab 2020 dazu, dass die Länder selbst insgesamt etwa zwei Drittel der Ausgleichsleistungen tragen, der Bund insgesamt in etwa ein Drittel. Modellrechnungen für das Land Berlin zeigten für 2021, dass die drohenden Schlechterstellung bei Auslaufen des Solidarpakts von 479 Millionen Euro vermieden werden konnte, weil die Mehreinnahmen nach dem neuen Länderfinanzausgleich auf 490 Millionen Euro geschätzt wurden. Bei der Rücknahme ihrer Klage gegen den Länderfinanzausgleich im September 2017 schätzten die Ministerpräsidenten der beiden Bundesländer die Entlastungen ab 2020 jährlich auf 1,4 Milliarden Euro für Bayern bzw. 500 Millionen Euro für Hessen (Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport, Staatskanzlei: Bayern und Hessen ziehen Klage gegen den Länderfinanzausgleich zurück, https://bayrvr.de/2017/09/05/staatskanzlei-bayern-und- hessen-ziehen-klage-gegen-laenderfinanzausgleich-zurueck/, aufgerufen am 19. November 2021).

 

Der Bund bezieht in seine Darstellung auch fachbezogene Programme ein wie z.B. ÖPNV-Entflechtungsmittel nach GVFG, weil er unterstellt, dass sie andernfalls ausgelaufen wären. Klammert man diese – weil nicht wirklich sachgerecht – aus, so verbleiben die Altschuldenhilfe, die Ergänzungszuweisungen für strukturelle Arbeitslosigkeit, zum Ausgleich für durchschnittsorientierte Forschungsförderung, zum Ausgleich der Gemeindesteuerkraft und schließlich zu den Kosten politischer Führung. Berlin erhielt im Jahr 2020 von insgesamt vom Bund dafür gezahlten 2245,6 Millionen Euro den Betrag von 58,7 Millionen (2,6%) (Andrè W. Heinemann: ‚Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Erste Ergebnisse und Bewertungen‘, in: Wirtschaftsdienst, 2021, Heft 7 (101. Jahrgang), S. 544 ff, Tabelle 1 S. 549). Dieser geringe Betrag dient zum Ausgleich der Kosten politischer Führung, den finanzschwache kleine Bundesländer erhalten.

Der neue Länderfinanzausgleich bezieht sich auf die jährlichen Einnahmen des jeweiligen Bundeslandes unter Berücksichtigung von 75% der kommunalen Einnahmen. Entscheidend für die weitere Betrachtung hier soll das Volumen der Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung des Bundes sein. Im Startjahr 2020 – mögliche Effekte der Corona-Pandemie wurden nicht herausgerechnet – betrug das Volumen der Zu- und Abschläge 14,8 Milliarden Euro, während das Volumen nach der Rückrechnung des Bundesministeriums der Finanzen bei den Zahler- und Nehmerländern in 2019 18,7 Milliarden Euro betragen hatte. Der Zuschlag für Berlin betrug in 2020 3,5 Milliarden Euro (2019: 3,6 Milliarden), sowie um zwei Vergleichswerte darzustellen, der Abschlag für Hamburg in 2020 0,2 Milliarden Euro (2019: 0,5 Milliarden) und Bayern in 2020 7,8 Milliarden Euro (2019: 9,2 Milliarden) (BMF – Analysen und Berichte: ‚Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Jahr 2020‘, https://www.bundesfinanzministerium.de/ Monatsberichte/2021/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-bund-laender- finanzausgleich-2020.html, aufgerufen am 18. Januar 2022).

 

Diese Zahlen zeigen, dass in Bezug auf Berlin der vielfach in der Öffentlichkeit dargestellte wachsende Abstand zu den nach dem Maßstab des Länderfinanzausgleichs erfolgreichen Bundesländern nicht mehr wächst, sondern abnimmt. Im folgenden werden die dem zugrundeliegenden Entwicklungen und Trends beschrieben.

Die relative Stärke der Bundesländer

Der Finanzausgleich bezieht sich auf die Einnahmen der Bundesländer. Die Steuereinnahmen der Länder reagieren rasch z.B. auf Veränderungen der Einwohnerzahl, der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, aber ausgesprochen langsam auf Veränderungen der Vermögenssituation der Einwohner, die sich z.B. in den vererbten Vermögen und damit zusammenhängend der Erbschaftssteuer ausdrücken. Aufholprozesse werden insbesondere dann erfolgreich sein, wenn sie kurzfristige und langfristig wirkende robuste Trends entwickeln und fortschreiben.

 

Der gängigste Messwert für einen Aufholprozess ist das Bruttoinlandsprodukt BIP je Kopf, also je Einwohner. Vergleicht man dort Berlin mit Nordrhein-Westfalen, so liegt der niedrigste Wert für Berlin im Jahr 2004 bei 94,2% des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts je Kopf. Der Wert für NRW liegt in diesem Vergleichsjahr exakt bei 100%, an der Grenze zwischen überdurchschnittlich und unterdurchschnittlich. 2014 lag Berlin bei 95,1%, NRW bei 97,1%, im Jahr 2020 weist die Statistik für Berlin 105,3% und für NRW 97,0% aus. Während NRW sich ab 2014 wirtschaftlich parallel mit dem Wachstum in Deutschland entwickelte, konnte Berlin ein überdurchschnittliches Wachstum erreichen. Im Rahmen des neuen Länderfinanzausgleichs wurde für NRW im Jahr 2020 ein Abschlag von 0,6 Milliarden Euro verbucht – eines von fünf Bundesländern mit einem Geber-Abschlag.

 

Im Jahr 2020 zeigt die Darstellung (Abbildung 2) als Durchschnittswert des BIP je Kopf in Deutschland 40088 Euro sowie sechs Bundesländer mit überdurchschnittlichem BIP je Kopf – Hamburg deutlich an der Spitze mit 64022 Euro, Berlin auf dem sechsten Platz mit 42221 Euro. Im Jahr 2014 hatte der Wert für Berlin noch 34395 Euro betragen. Es wird aus den Zahlen deutlich, dass Berlin seit 2014 zwar bereits enorm an wirtschaftlicher Stärke gewonnen hat und nun zu den überdurchschnittlich (wirtschafts-)starken Bundesländern gehört. Dass Berlin aber gleichzeitig ein Stadtstaat ist, zeigt, dass der Weg hin zu einem Abschlagsland beim Länderfinanzausgleich noch sehr weit ist und sicher Jahrzehnte umfassen wird. Der Hamburger Wert zeigt, dass Berlin sein Steueraufkommen pro Kopf um weitere gut 30% bzw. das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in etwa um weitere 50% steigern muss, um Abschlagsland zu werden.

Dynamik kann das Unmögliche möglich werden lassen

Im vorigen Abschnitt wurde deutlich, dass ein Stadtstaat noch lange nicht zum Abschlagsland wird, selbst wenn er überdurchschnittliche wirtschaftliche Stärke erreicht. Die Ursache liegt darin, dass die Einwohner-Veredelung den Stadtstaaten erheblich dabei hilft, ihre überproportionalen Aufwendungen für die umliegenden Gemeinden, aber auch für den Gesamtstaat zu schultern.

 

Falls es überhaupt einen Weg dahin gibt, aus der Ausgangsposition der wirtschaftlichen Schwäche nicht nur zu überdurchschnittlicher wirtschaftlicher Stärke zu gelangen, sondern zur nationalen Spitze aufzuschließen, führt er über eine langfristig anhaltende überdurchschnittliche wirtschaftliche Dynamik.

 

Andere Ausgleichs- und Finanzierungsinstrumente werden das weder leisten können noch wollen. Dazu ein Beispiel: Für die besondere Hauptstadtsituation soll zusätzlich ein sogenannter Hauptstadtfinanzierungsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin Ausgaben abfangen – wie z.B. für Polizeieinsätze anlässlich der zahlreichen Staatsbesuche und der Vielzahl hauptstadtbedingter Demonstrationen. In diesem periodisch erneuerten Vertrag hat der Bund die Teilfinanzierung von Kulturinstitutionenen wie z.B. der Opernstiftung, der Berlinale, der Philharmonie sowie des Jüdischen Museums sowie der Infrastruktur wie der Verlängerung der U5 (Parlaments U-Bahn) oder mit einem Pauschalbeitrag für Polizeieinsätze geleistet. Diese Vergütungen gehen weder in das Steueraufkommen des Landes Berlin ein noch in den Länderfinanzausgleich. Soweit es in diesem Rahmen zu Grundstücksabtretungen oder -tauschen kommt, werden keine Finanzströme abgebildet. Der aktuell gültige Vertrag gilt für die Jahre 2018 – 2027 und umfasst ein jährliches Finanzvolumen von etwa 200 Millionen Euro, im Jahr 2020 steht das für knapp 6% des Zuschlags vom Finanzausgleich. Auch wenn das Land Berlin vertritt in den Gesprächen zum Vertrag regelmäßig die Position vertritt, dass der Bund insbesondere bei den Polizeieinsätzen weit hinter den tatsächlichen Aufwendungen zurückbleibt, werden solche Verträge nicht den Weg zur nationalen Spitzengruppe bahnen, sondern das kann nur über die dynamische Steigerung der eigenen Leistungsfähigkeit gelingen.

 

Die Entwicklung der Vergangenheit war durch massive Ressourcen-Umlenkung von den 14 DDR-Bezirken nach Ost-Berlin einerseits und den Ausgleich ungefähr der Hälfte des West-Berliner Haushalts durch den Bund sowie zusätzlich erhebliche steuerliche Subventionen geprägt. Sehnsüchtig hofften viele in West-Berlin auf die Rückkehr der nach dem II. Weltkrieg abgewanderten Unternehmenszentralen und in Ost-Berlin viele auf die Wiederbelebung der durch den Prozess der deutschen Einheit und die 1:1 Umstellung geschlossenen Industriebetriebe. Erst nachdem sich die Hoffnung auf einen naturwüchsigen Boom nach der Wiederherstellung der Einheit Berlins zerschlagen hatte, der Berlin rasch zu einer 5 Millionen Menschen Metropole hätte wachsen lassen sollen, setzte sich mühsam die Erkenntnis durch, dass in kleinen Schritten Neues geschaffen, entwickelt und gesichert werden muss. Dafür steht am sichtbarsten der in der Regierungszeit von Klaus Wowereit gelungene Ausbau Berlins als nationale und internationale Kultur- und Tourismusdestination. Ein weiteres neues Element ist das Bevölkerungswachstum, das im Kern dadurch getrieben ist, dass Berlin zu einem Sehnsuchtsort der Jugend weit über Deutschland hinaus wurde – nachdem die Bevölkerung von 1995 bis 2011 von 3,5 Millionen auf 3,3 Millionen abgenommen hatte, stieg sie ab 2012 wieder an bis auf 3,7 Millionen in 2019. (Seitdem scheint wegen Corona der Zuwachs unterbrochen – es wird darauf ankommen, dass er nach Corona wieder zumindest dem Grunde nach gelingt, weil die Zuwanderung an Talenten für innovative und hochqualifizierte Arbeitsplätze in neuen Unternehmen davon zumindest teilweise abhängt.) Gab es Anfang dieses Jahrtausends noch Befürchtungen, dass eine mögliche Bevölkerungszunahme Berlin eher schade als nutze, weil sie nur aus der Armuts- Einwanderung in die Sozialsysteme bestehen könne, haben sich diese pessimistischen Sichtweisen als grundlegend falsch herausgestellt. Die Chance Berlins liegt darin, nicht um den Zuzug der ‚Reichen‘ im deutschen und europäischen Maßstab zu konkurrieren, sondern um den Zuzug derer, die ‚noch nicht reich‘ sind, aber etwas in Berlin aufbauen und Teil einer weltoffene Stadt sein wollen.

 

Eine langfristige Entwicklungsdynamik setzt voraus, (i) nicht nur auf sich selbst zu schauen und sich selbst genug zu sein, (ii) sich nicht nur in Deutschland zu vergleichen und sich dort nach vorne zu arbeiten, sondern auch (iii) auf Europa zu schauen und hier insbesondere auf die europäischen Hauptstädte. Da es darum geht, neues zu schaffen, kann das nicht immer, aber immer öfter auch an anderen Plätzen und in anderen Ländern entstehen. Abbildungen 3 und 4 zeigen zusammenfassende Ergebnisse aus einer Studie des DIW mit Unterstützung der Bertelsmann-Stiftung zur Entwicklung Berlins im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstädten (DIW Berlin: Politikberatung kompakt 144, Berlin auf dem Weg ins Jahr 2030, Autoren: Christian Franz, Marcel Fratzscher, Martin Gornig, Christian Kastrop und Olivia Kummel, Berlin 2019, die Abbildungen sind auf S 13 und S 15). Auf Basis eines auf Vollständigkeit angelegten Indikatortableaus mit acht Dimensionen betrachtet das Autorenteam die Entwicklung in den meisten europäischen Hauptstädten über den Zeitraum von ca 10 Jahren. Eine wichtige Erkenntnis liegt darin, dass es sehr wohl Indikatoren wie Nachhaltigkeit gibt, bei denen Berlin viel getan hat, gleichwohl sich in der Positionierung nicht verbessern konnte (und auf Platz 11 von 16 verlieb). Umgekehrt gibt es Indikatoren wie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, bei der offensichtlich auch andere Hauptstädte mit Problemen zu kämpfen haben; Berlin verzeichnet dort Stillstand und leichte Rückschritte, bleibt aber in der Positionierung gleich (auf Platz 12). Die wahrnehmbarsten Verbesserungen in der relativen Positionierung, die gemessen wurden, betreffen Talent, Mobilität, Toleranz und Lebenszufriedenheit. Insbesondere bei der Dimension Talent liegt Berlin auf Platz 4 und es ist ein Schlüssel für eine langfristige Entwicklungsdynamik, hier eine weitere Verbesserung zu erreichen.

 

Dass Berlin nach dieser Studie deutlich besser werden kann mit vielen Positionierungen in der unteren Hälfte, zeigt sehr deutlich den Startpunkt, von dem Berlin nach dem Desaster der Berliner Bankgesellschaft Anfang des Jahrtausends und dem Platzen der seinerzeit erträumten Wachstumsblase zu einer 5 Millionen Metropole ohne sich der Mühe des schrittweisen Aufbaus neuer zukunftsorientierter Wirtschaftssparten in Konkurrenz zu anderen zu unterziehen. Es gibt keinen Anlass gibt, sich zurückzulehnen. Umgekehrt zeigt es auch, dass Veränderungen und Verbesserungen aus eigener Kraft möglich sind, denn ganz überwiegend wurden die Fortschritte in anderen europäischen Hauptstädten in den letzten Jahrzehnten auch aus eigener Kraft erreicht.

Beschäftigung, Vermögenswerte, Produktivität und Entwicklungswege

Bei den Arbeitsplätzen hat sich in Berlin eine dynamische Entwicklung eingestellt, die sowohl vom öffentlichen Sektor (wie dem Ausbau der Bundesbehörden in der Hauptstadt Berlin) wie überwiegend dem privaten Sektor (wie dem start-up Sektor und der Gesundheitswirtschaft) getragen ist. Die Zahl der Erwerbstätigen betrug in 2013 1,780 Millionen Personen, im Jahr 2020 2,068 Millionen, also 16 Prozent mehr. Deutschlandweit wurden 6 Prozent Zuwachs gemessen, in Ost-Deutschland ohne Berlin lediglich gut 1 Prozent. Bayern und Hamburg liegen jeweils bei gut 8 Prozent. Eine langfristige, überdurchschnittliche Beschäftigungsentwicklung ist möglich, erfordert aber auch mit öffentlicher Unterstützung eine attraktive Positionierung in jeweils neuen Sektoren, den Neubau von Wohnraum – insbesondere preiswertem Wohnraum – im Stadtgebiet sowie den Ausbau und die ökologische Modernisierung der Infrastruktur.

 

Vermögenswerte einer Gesellschaft bauen sich üblicherweise über mehrere Generationen in Friedenszeiten auf. In Berlin war das nach dem zweiten Weltkrieg nicht der Fall. Die kommunistische Herrschaft in Ost-Berlin bis zur friedlichen Revolution 1989 lehnte private Vermögenswerte im Wesentlichen ab und war umgekehrt als gesellschaftliche Organisationsform nur sehr eingeschränkt in der Lage, die gesellschaftlichen Vermögenswerte zu erhalten und auszubauen. Vieles von dem, was vorhanden war, wurde dann durch den Prozess der deutschen Einheit zudem entwertet. Die ‚Frontstadtsituation‘ in West-Berlin führte zu einer Abwanderung von privaten Vermögen in das als sicherer eingeschätzte Westdeutschland, öffentliche Vermögenswerte waren zwar gegenüber Ost-Berlin höher, aber im internationalen Vergleich mit den west-europäischen Hauptstädten gering. Nicht nur deshalb, aber auch deshalb ist eine langfristige Finanzstrategie des ‚Konsolidierens und Investierens‘ so wichtig, weil der Abbau des Investitions-Rückstands vermutlich noch eine Generation von etwa 30 Jahren benötigt. Das stellt eine große Herausforderung dar, ist aber mit Finanzdisziplin möglich.

 

Wie in allen ostdeutschen Bundesländern sind die Vermögenssteuern in Berlin deutlich geringer als in West-Deutschland. Ein guter Indikator für den Aufbau von privaten Vermögenswerten stellt die Erbschaftssteuer dar. Die jährlichen Einnahmen lagen in Berlin in den Jahren 2015 – 2020 zwischen 0,24 und 0,44 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kam es zu einem deutlichen Anstieg auf 0,57 Milliarden Euro (Veröffentlichungen Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin, Link: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/steuereinnahmen/ artikel.5814.php#headline_1_2, aufgerufen 31. Januar 2022). In den Steuerschätzungen für 2021 hatte das halb so große Hamburg leicht höhere Werte ausgewiesen als Berlin. Es sieht nunmehr so aus als würde das doppelt so große Berlin erstmals an Hamburg vorbeiziehen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es sich um einen Einmaleffekte handelt oder ob es sich um einen Schritt der Anpassung an westdeutsche private Vermögenswerte handelt. Auch hier gilt, dass bis zur Verdopplung der Steuereinnahmen – selbst bei einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung – der Zeitraum einer Generation von ca 30 Jahren anzusetzen ist.

 

Berlins Produktivität liegt bislang deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt und entwickelt sich auch langsamer im europäischen Vergleich der Hauptstädte.

Das Niveau der Arbeitsproduktivität ist dennoch immer noch enttäuschend. Die Wirtschaftsleistung je Erwerbstätigen liegt unterhalb des Landesdurchschnitts. (DIW 2020, a.a.o, S. 1)

Im Bundesvergleich hat Berlin von 2007 (niedrigster Wert) bis 2018 gerade einmal die Hälfte seines Rückstands zum nationalen Durchschnitt aufgeholt (von 94% auf 97%).

 

Entwicklungen wie in vielen anderen Hauptstädten hin zu einer im nationalen Vergleich weit überdurchschnittlichen Produktivität bleiben der Zukunft vorbehalten. Der erfolgreiche Ausbau Berlins als Tourismus- und Kongressdestination erhöhte die Zahl der Arbeitsplätze deutlich, fand aber in einem Sektor mit unterdurchschnittlichen Löhnen und somit auch unterdurchschnittlicher Produktivität statt. Der mittlerweile angegangene Ausbau Berlins als Gesundheitsmetropole über alle Bereiche der Wertschöpfungskette einschließlich der Medizintechnik ist deutlich forschungs- und innovationsintensiver und geht folgerichtig auch mit höherer Produktivität und höheren Löhnen einher. Der trotz der Corona-Krise bereits während der Krise stattfindende Aufbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse wurde u.a. von der Digitalwirtschaft und ihrem massiven Ausbau in Berlin getragen. Von der ‚game industry‘ über start-ups und fin-techs bis hin zu zahlreichen Vorhaben zur sprunghaften Verbreiterung und Vermehrung digitaler Arbeitsformen in Betrieben und Verwaltungen wurden Arbeitskräfte in Berlin gesucht und gefunden. Auch dieser Sektor steht für eine überdurchschnittliche Wertschöpfung und Produktivität. Eine langfristige, überdurchschnittliche Produktivitätsentwicklung ist möglich, aber muss im Wettbewerb mit anderen Standorten durchgesetzt und durch dazu passende Bildungssysteme und gesellschaftliche Ökosysteme flankiert werden. Dazu gibt es keine Standardantworten, es gilt jeweils neue Sektoren zu identifizieren und zu entwickeln.

Zu möglichen Entwicklungswegen seien nur einige Stichworte genannt, um den hier gesetzten Rahmen nicht zu sprengen:

  • da Berlin noch 30 Jahre Aufholen und Überholen vor sich hat, geht es zuvorderst um die weltoffene Stadt für Talente von innen und außen, um die Qualifikationsorte wie Hochschulen und außeruniversitären Forschungszentren;
  • die für Klimaschutz unerlässliche Verkehrswende ist eine des ÖPNV mit hohen Investitionen in Fahrzeuge und Schienen sowie der von Klein nach Groß vorangetriebenen Umstellung individueller Fahrzeuge auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb;
  • Berlin muss ganz und gar Hauptstadt werden, es aber auch werden wollen. Die überfällige weitere Ansiedlung von Arbeitsplätzen der Bundesbehörden im Bezirk Mitte ist nicht schlecht, sondern gut;
  • es gilt den Gesundheitssektor als einen der weltweit stark wachsenden Sektoren auszubauen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, neue Ideen zu entwickeln, neue Ansätze umzusetzen und dabei entschlossen die Datenbasis der zwei großen öffentlichen Krankenhäuser Charitè und Vivantes für individuelle Behandlungskonzepte zu nutzen;
  • es gilt den Rückenwind des durch Corona ausgelösten Digitalisierungsschubs zu nutzen und die Digitalisierungssparten oder -abteilungen auch der Unternehmen, die ihre Unternehmenszentralen nicht in Berlin haben, zu einem größeren Teil nach Berlin zu ziehen;
  • es gilt Bedrohungen abzuwehren, wie sie durch Organisierte – und Clan – Kriminalität bestehen und in Zukunft weiterhin auftreten werden und zu unterstreichen, dass eine Großstadt wie Berlin nicht zwangsläufig zu einem Moloch wird;
  • es gilt einen besseren Weg als London, Paris, Dublin und Amsterdam in Sachen Wohnraum – wo zum Glück Berlin unter den 25 teuersten Städten weltweit für 2-Raum- Wohnungen nicht auftaucht. Die doppelte Herausforderung ist, mehr Wohnungen zu bauen und zwar insbesondere auch preisgünstige und klimatisch bessere, so dass Menschen mit einem durchschnittlichen Berufseinkommen auch zukünftig in Berlin eine – wenn auch bescheidene – Wohnung bezahlen können und nicht nur ein Zimmer.